Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hundeschule apportier-fun, Anja Kraschewski Februar 2023
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Anja Kraschewski (im Text als Trainerin bezeichnet) und dem Verbraucher (im Text als Kunde/Kundin bezeichnet), der die Leistungen der Trainerin in Anspruch nimmt.
1. Leistungen und Angebote/Geltung der Bedingungen
1.1 Die Leistungen und Angebote der Hundeschule apportier-fun erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.
1.2 Die Hundeschule apportier-fun ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner ist über diese Änderungen vor Antritt der nächsten Ausbildungseinheit zu informieren.
1.3 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Bei der Beauftragung der Trainerin bzw. Buchung von Leistungen, handelt es sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB.
2.2 Die Trainerin bietet Einzelstunden und Gruppenstunden an. Es besteht die Möglichkeit, sich vor Vertragsbeginn über Ausstattung, Inhalte und Abläufe kostenlos zu informieren.
2.3 Der Unterricht erfolgt grundsätzlich an Örtlichkeiten, die durch die Trainerin bekannt gegeben werden.
3. Anmeldung/Vertragsabschluss
3.1 Mit der Anmeldung zu einem Angebot legt der Kunde/die Kundin verbindlich einen Vertragsabschluss fest. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form.
3.2 Mit der Anmeldung werden die AGB der Hundeschule apportier-fun und die Teilnahmebedingungen anerkannt.
4. Teilnahmevoraussetzung
4.1 Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Jeder teilnehmende Hund muss über eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen und altersentsprechenden Impfschutz haben. Für erwachsene Hunde, die am Trainingsbetrieb teilnehmen, muss eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen. Darüber hinaus versichert der Kunde/die Kundin, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Auf Verlangen der Trainerin ist die Versicherungspolice vorzulegen als auch der Impfausweis des teilnehmenden Hundes.
4.3 Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, die Trainerin vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten (z.B. unberechenbares Aggressionsverhalten gegenüber dem Menschen und Tier, übersteigerte Angst etc.) seines/ihres Hundes zu informieren. Ist eine Hündin läufig bzw. kurz vor oder kurz nach einer Läufigkeit, muss die Trainerin darüber informiert werden, da der Kunde/die Kundin dann nur unter Rücksprache an der Veranstaltung teilnehmen kann. Die versäumte Stunde kann vom Kunden/der Kundin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
4.4 Mit der Anmeldung erklärt jeder Kunde/Kundin, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.
5. Zahlungsmodalitäten (BGB 611)
5.1 Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste und wird Ende des Monats gestellt, an dem der Kunde sein Training gestartet hat. Das gilt für Einzeltrainings, Halbjahresverträge und feste Kurse. Diese werden vom Kunden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen.
5.2 Der Halbjahresvertrag für die erste Jahreshälfte gilt ab 01. März – 31. August. Für die zweite Jahreshälfte 01. September – 28./29. Februar. Der Kunde kann sich zu Beginn des Vertrags festlegen an wieviel Stunden/Woche er teilnehmen möchte. Entsprechend ist die Höhe der Vergütung festgelegt.
5.3 Kunden die später einen Halbjahresvertrag abschließen, bezahlen entsprechend des Anteiles der noch zu verbleibenden Zeit. Die Rechnung wird dazu Ende des Monats gestellt, an dem der Kunde mit dem Training startet und innerhalb von 7 Tagen beglichen.
5.4 Die Rechnungen des Halbjahresbeitrags werden Ende März bzw. Ende September gestellt. Bei Quereinsteigern entsprechend seinem Trainingsstart/Monat.
5.5 Der Halbjahresvertrag gilt nur für den gebuchten Zeitraum und kann nicht für einen späteren Zeitraum genutzt werden.
6. Halbjahresvertrag
6.1 Der Halbjahresvertrag bezieht sich auf die fortlaufenden Dummy – und Erziehungskurs(e).
6.2 Der Halbjahresvertrag verlängert sich nicht automatisch.
6.3 Der Halbjahresvertrag kann nicht übertragen werden.
6.4 Der Halbjahresvertrag beinhaltet mindestens 16 Stunden pro Gruppe/Halbjahr, die von mir angeboten werden.
6.5 Nach Absprache kann der Kunde eine alternative Gruppe besuchen.
7 Trainingsversäumnisse (BGB 611/615)
7.1 Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund starken Regens, Unwetterwarnungen oder zu heißen Temperaturen durch die Trainerin abgesagt. In diesem Fall wird der Kunde/die Kundin rechtzeitig informiert.
7.2 Verspätungen des Kunden/der Kundin zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Zahlung.
7.3 Begrenzte Kurse z.B. Anti-Giftköder Training (Start… Ende) werden in einem vorgegebenen Zeitraum unterrichtet. Dieser kann mit zwei Stunden verlängert werden. Über den Zeitraum hinaus verfallen die übrig gebliebenen Stunden. Eine Ausnahme bilden durch die Trainerin abgesagte Stunden. Diese werden in jedem Falle nachgeholt.
7.4 5er-Schnupperkarten dürfen max. zweimal vom Kunden abgesagt werden. Ausnahmen sind Ferien, Feiertage oder Absagen der Trainerin.
7.5 Vergebene Einzeltrainings werden ausschließlich für den einzelnen Kunden/die einzelne Kundin reserviert. Demnach wird eine Trainingsstunde, die vom Kunden/der Kundin innerhalb von 24 Stunden abgesagt wird zu 100% in Rechnung gestellt.
8. Haftung
8.1 Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die während des Trainings entstehen. Auch für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, übernimmt sie keine Haftung.
8.2 Der Kunde/die Kundin haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Kunden/Kundinnen von dem Haftungsausschluss und den AGB in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
8.3 Soweit der Kunde/die Kundin durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde/die Kundin ab da allein die Haftung.
8.4 Die Trainerin haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
9. Gewähr
9.1 Einen bestimmten Trainingserfolg beim Kundenhund gewährleistet die Trainerin nicht, da eine Erfolgsgarantie im Hundetraining im Wesentlichen von der aktiven und konsequenten Mitarbeit des Kunden/der Kundin abhängt.
9.2 Die Trainerin kann keine Gewähr über die Dauer eines Hundetrainings geben. Denn Hunde sind Lebewesen mit unterschiedlichen Charaktereigenschaften und individuellem Lerntempo.
10. Ton- und Bildmaterial/Copyright
10.1 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen während der Trainingsstunden sind vom Kunden/der Kundin nicht gestattet. Sofern die Trainerin Ton- und Bildmaterial anfertigt, dient dies allein der Ergänzung und Veranschaulichung des Geschehens für die Trainerin und den Kunden/die Kundin. Natürlich erfolgen Aufnahmen jeglicher Art nur mit Einwilligung des Kunden/der Kundin und werden nach Auftragsbeendigung gelöscht. Diese Aufnahmen unterliegen dem Copyright der mobilen Hundeschule „Apportier-Fun“.
10.2 Angefertigte Unterlagen der Trainerin unterliegen dem Copyright. Sie dürfen ohne Genehmigung der Trainerin nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
11. Datenschutz
11.1 Die Belange des aktuellen Datenschutzes werden voll umfänglich beachtet. Auf die gültigen Datenschutzbestimmungen wird hingewiesen.
12.Sonstiges
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.